Liebe Mitglieder, liebe Streuobst-Akteure,
wir haben in diesem Jahr immer wieder angekündigt, dass wir eine Handreichung des Umweltministeriums erwarten, wie mit Mistelbefall auf benachbarten Streuobstwiesen umgegangen werden kann.
Wir freuen uns sehr, dass insbesondere auf unser Einwirken nun ein Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, abgestimmt mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, bei uns einging, dass eine Rechtssicherheit in dem Themenfeld gibt.
In dem Schreiben heißt es:
„…mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie die Pflege von Unterwuchs und Obstbäumen auf fremden Streuobstflächen auch ohne explizite Zustimmung der Eigentümer möglich ist.
Grundlage hierzu bietet das zivilrechtliche Instrument der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ (§§ 677ff. Bürgerliches Gesetzbuch). Danach kann auch ohne einen expliziten Auftrag ein „Geschäft“, welches eigentlich dem Geschäftsmann obliegt, durch einen Dritten besorgt werden.“
Weiter heißt es:
„Sind die Eigentümer oder Besitzer der betroffenen Streuobstbestände nicht zu ermitteln oder reagieren in angemessener Frist nicht auf schriftliche Anfragen, so kann die Pflege der fremden Streuobstbestände, also z.B. die Entfernung der Misteln (in Form eines Erhaltungsschnitts) durch qualifizierte Dritte im Rahmen der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ erfolgen.“
Erste Erfahrungen möchte das Umweltministerium im Rahmen von Pilotprojekten sammeln.
Bisher gibt es seitens des Vereins Schwäbisches Streuobstparadies e.V. kein Mistel-Projekt, wir sind aber in der Geschäftsstelle gut informiert und vernetzt zu vielen laufenden Projekten. Sollten Sie Interesse haben, ein Modellprojekt zur Mistel-Bekämpfung unter Gebrauch der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ durchzuführen, wenden Sie sich gerne an uns oder direkt an das Umweltministerium.
Das gesamte Schreiben „Streuobstpflege (Schnitt und Unterwuchs) auf fremden Eigentumsflächen“ finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Maria Schropp
Geschäftsführerin
Bismarckstrasse 21
72574 Bad Urach
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Telefon: 07125 – 309 32 67